Wiedereingliederung - Abweichung von Arzt-Empfehlung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.02.2018, 16:56 (vor 2230 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo,

ein Wiedereingliederungsplan ist keine unverbindliche Empfehlung, die nach Gutdünken vom AN oder der SBV abgeändert werden kann.
Der AG ist nur verpflichtet, das umzusetzen, was ihm schwarz auf weiss im WE-Plan vorgelegt wird. Auch die KK hat einen Anspruch darauf, das der Plan wie vom Arzt vorgelegt umgesetzt wird, um selbst die Belastungsfähigkeit und evtl. Arbeitsfähigkeit des AN anhand des geplanten Verlaufs beurteilen zu können.

Dabei ist - wie sonst auch - der Weg des AN von und zur Arbeitsstätte "Privatvergnügen".

Mit der gesetzlichen Unfallversicherung hat das alles aber nichts zu tun - die besteht auch bei eigenmächtiger WE-Planänderung weiter.

Wenn der AN mit dem Plan unzufrieden ist, muß er dies mit dem Arzt besprechen, der den Plan verordnet hat und ihn bei entsprechender fundierter Begründung auch ändern kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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