Wiedereingliederung - Abweichung von Arzt-Empfehlung (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 23.02.2018, 12:12 (vor 2256 Tagen) @ wurzelkasper

Ich glaube schon das auch die Reisezeit eine Rolle spielt für den AN und den AG.

Schließlich muss auch die An- und Abreise zur Arbeit geschafft werden.
Wenn man das aus AN Sicht als unrentabel ansieht hat man vielleicht den Sinn der Wiedereingliederung erfasst, man muss ja das Gesamtpaket (Anreise, Arbeit, Abreise) wieder leisten können.

Es geht ja nicht um Rentabilität für den AN, sondern um eine langsame Heranführung an den Arbeitsprozess eines immer noch arbeitsunfähigen Mitarbeiters. Dass ein MA womöglich das Gefühl hat, der Arbeitsweg "lohne" sich nicht, ist erstmal nicht wichtig. Hier geht es rein um gesundheitliche Aspekte und nicht um Erfüllung eines wöchentlichen Arbeitspensums von in diesem Beispiel 10 Stunden mit möglichst geringem Fahrzeitenaufwand.

Und du hast recht, dass der Arbeitsweg im Rahmen der Wiedereingliederung betrachtet werden muss.
Das allerdings im Wiedereingliederungsplan, der in Absprache mit allen Beteiligten durch den Arzt erstellt wird und nicht nach Gutdünken des Beschäftigten.

Hier sind viele informative Dokumente verlinkt: https://www.komsem.de/a-z/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem-das-geht-alle-arbeitnehmer-an/das-hamburger-modell/

So heißt es in der Arbeitshilfe der BAR auf Seite 35:

Bei der Planung ist der Zeitbedarf für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insoweit zu berücksichtigen, als dieser in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen täglichen Arbeitszeit stehen sollte. Bei Wegezeiten von insgesamt zwei Stunden und mehr muss die medizinische Zweckmäßigkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung besonders kritisch betrachtet werden.

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Gruß
Matthias


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