Wiedereingliederung - Abweichung von Arzt-Empfehlung (Allgemeines)
Hallo,
schwerbehinderte/gleichgestellte AN haben grundsätzlich einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Durchführung des vom behandelnden Arztes vorgeschlagenen WE aufgrund von § 164 Abs. 5 SGB IX.
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&Tschüß
Wolfgang