Wahlvorstand und Umfirmierung der Firma (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 08.05.2018, 16:00 (vor 2179 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo,

ich möchte hierzu folgende Gedanken anfügen:


dass heißt somit auch, dass der von ihr benannter Wahlvorstand nicht legal ist.

Ich denke, so pauschal kann man das nicht sagen. Mir stellt sich die Frage, wie kommt die Stellvertretung zu ihrem Amt?
Wenn die augenscheinlich nicht rechtskonform im Amt befindliche Stellvertretung durch einen Irrtum des damaligen Wahlvorstandes für das Amt bestätigt wurde, würde hier zeitlich begrenzt die Möglichkeit der Wahlanfechtung existieren. Diese Frist dürfte aber wohl ohne Anfechtung abgelaufen sein.
Wäre nicht hieraus resultierend der /die gewählte Person rechtsmässig in Amt und Würden?

Ich vermag dieses ohne weitere Nachforschungen nicht so wirklich einzuschätzen, sollen mal noch ein paar Kollegen Stellung beziehen.

VG
Sepp


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