Wahlvorstand und Umfirmierung der Firma (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 08.05.2018, 16:08 (vor 2177 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Sepp,

wäre das hier nicht ein Verstoß gegen so grundsätzliche demokratische Prinzipien, dass die Wahl schon mal nichtig wäre? Dann gäbe es auch keine Anfechtung, man müsste die Nichtigkeit gerichtlich feststellen lassen.

Ist aber alles Spekulation.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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