Wahlvorstand und Umfirmierung der Firma (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 08.05.2018, 16:33 (vor 2179 Tagen) @ garda


wäre das hier nicht ein Verstoß gegen so grundsätzliche demokratische Prinzipien, dass die Wahl schon mal nichtig wäre? Dann gäbe es auch keine Anfechtung, man müsste die Nichtigkeit gerichtlich feststellen lassen.

Ist aber alles Spekulation.

Hallo Michael,

mal angenommen, es hat nur ein Wahlgang stattgefunden, mit dem Resultat, die Person mit dem meisten Stimmen ist VP, die mit den zweitmeisten die 1. Stellvertretung und ggf usw..
Einen Verstoß gegen grundsätzliche demokratische Prinzipien sehe ich da dann weniger, nätürlich einen massiven gegen die Wahlordnung. Dann wären wir aber mehr bei der Anfechtung als bei der Nichtigkeit.
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/betriebsratswahl/basiswissen/wahlprobleme

Hier gibt es zu viele Möglichkeiten und Eventualitäten, man kann der Kollegin hier nur dringenst empfehlen, sich (z.B. über eine Gewerkschaft) rechtlichen Beistand zu organisieren.

VG
Sepp


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