Wahlvorstand und Umfirmierung der Firma (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 09.05.2018, 15:50 (vor 2150 Tagen) @ MonikaSBV

Moin Moin Monika,

Ihr kommt aus einer privatrechtlichen Rechtsform und geht in eine GmbH über, wie ich Deinen Ausgangsfred verstanden habe.
Sollte nur Euer Betrieb übergehen, ist dieser Fall nicht klar geregelt. Womit aus meiner Sicht die normale Weiterregelung gilt. Sollte der Betriebsrat zum 1.7. neu Wählen müssen, kann es sein, dass dies für Euch auch ohne Übergangsfrist gilt, dann bitte Integrationsamt oder Juristen befragen.
Ist mit dem Übergang aber eine Aufspaltung oder Zusammenlegung von Betrieben gemeint, dann gibt es im ersten Fall eine Übergangsregelung für die SBV für beide Betriebe, im zweiten Fall für die größere SBV von maximal 6 Monaten. Dieses steht meines Wissens nach in § 177,8 der auf den § 21a des Betriebsverfassungsgesetzes verweist.
Da ihr aber bis zum 31.11.2018 sowieso neu wählen müsst, ist diese Übergangsfrist auf jeden Fall eingehalten.

Der Wahlvorstand ist im ordentlichen Wahlverfahren spätestens 8 Wochen vor Amtszeitende zu bestellen, d.h. bis Anfang Oktober, wobei dann alles sehr knapp wird. Die Wahl muss spätestens 1 Woche vor Amtszeitende abgehalten werden und das Wahlausschreiben 6 Wochen vor der Wahl ausgehängt werden.

Auf jeden Fall ist, wenn nicht am 1.7.wegen Betriebsübergang neu gewählt werden muss, noch Luft.

Sollte der frühere Termin eingehalten werden müssen, hätte nebenbei Dein Stelli und der Betriebsrat mit der Benennung des Wahlvorstands zur Fristwahrung recht, denn dann muss er, um die Frist von 8 Wochen vor der Wahl einzuhalten, spätestens am 4. Mai einen Wahlvorstand bestellen.
Er hätte dieses aber mit Dir besprechen sollen, wenn Du Dich nicht als verhindert erklärt hast. Ob durch diese Nichterklärung der Verhinderung im Fall dass die Fristen weglaufen, die Benennung unwirksam ist, ist die Frage. Zudem stellt sich dann die Frage, da Du nicht mehr innerhalb der Fristen einen Wahlvorstand benennen kannst, ob Du nicht lieber mit diesem Vorstand die Wahl vor dem 01.07. durchführen willst, damit durchgehend eine SBV im Amt ist.

Liebe Grüße

Hendrik


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