Wahlvorstand und Umfirmierung der Firma (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 08.05.2018, 18:32 (vor 2171 Tagen) @ garda

Moin moin Michael,

ich glaub da liegt ein Mißverstädnnis vor, in dem von Dir kritisierten Beitrag unter 2. ging es darum, dass die Stellvertretung, die nicht im Amt ist, weil die Vertrauensperson anwesend ist, ihre Entscheidungen rückkoppeln muss. Dies ist gerade in einem Großbetrieb wie bei uns oft nötig, weil wir beide parallel agieren müssen (mehr als 500 Schwerbehinderte) aber alle wesentlichen Entscheidungen werden in diesem Fall mit der Vertrauensperson besprochen, da ich letztlch als Vertretung der Vertrauenspersion unterschreibe, also sie die Verantwortung auch für meine Entscheidungen übernehmen muss. .

Liebe Grüße

Hendrik.


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