Stellungnahme Kündigung (Kündigung)
Hallo,
da der AG ja dem Antrag auf Zustimmung auch die Stellungnahme der SBV als Nachweis der erfolgten Anhörung vorlegen muß, halte ich es für nicht zielführend, hier mit zwei verschiedenen Stellungnahmen zu arbeiten.
Das IA wird im Zweifelsfall die SBV fragen, warum denn die Einwände nicht schon gegenüber dem AG geltend gemacht wurden.
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&Tschüß
Wolfgang