Stellungnahme Kündigung (Kündigung)

MatthiasNRW, Thursday, 09.08.2018, 12:12 (vor 2080 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

wenn Du in Deiner Stellungnahme an das I-Amt alle Ablehnungsgründe schreibst, vor allem das nicht durchgeführte Präventionsverfahren, dass nicht einvernehmlich abgeschlossene BEM, die weiteren Punkte des IFD und der SBV, die der Arbeitgeber nicht eingehalten hat, aber auch die Einlassung zu dem Sachverhalt selber, dann dürfte das I-Amt der Kündigung wahrscheinlich nicht zustimmen. Damit wäre ein Arbeitsgerichtsverfahren als Kündigungsschutzklage hinfällig. Der Arbeitgeber kann höchstens gerichtlich die Ablehnung des I-Amts ersetzen lassen.

Das ist formell meiner Meinung nach nicht ganz korrekt.
Das Gericht wird niemals die Zustimmung des Integrationsamtes ersetzen.
Sofern eine Versagung seitens des Integrationsamtes ausgesprochen wird, ist zuerst Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Falls der Widerspruchsausschuss die vorherige Entscheidung trägt, ist vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Das Gericht kann dann, sofern es der Argumentation des Arbeitgebers folgt, das Integrationsamt zur Erteilung der Zustimmung verpflichten.

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Gruß
Matthias


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