Stellungnahme Kündigung (Kündigung)

MatthiasNRW, Thursday, 09.08.2018, 13:15 (vor 2059 Tagen) @ Hendrik1

Hi Hendrik,

ich gebe Dir teilweise Recht, das Widerspruchsverfahren habe ich nicht erwähnt. Danach kann, wenn die Entscheidung gleich bleibt, der Arbeitgeber sehr wohl beim Verwaltungsgericht klagen und die Entscheidung somit überprüfen lassen. Ich habe mich etwas unsauber ausgedrückt, denn wenn das Verwaltungsgericht das Integrationsamt auffordern würde, der Kündigung zuzustimmen, wäre das quasi ein Ersetzen der Kündigung.

Ich wollte es auch nur gegenüber dem Zustimmungsersetzungsverfahren durch das Arbeitsgericht nach § 99 Abs. 4 BetrVG abgrenzen, bevor da Missverständnisse entstehen. :)

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Gruß
Matthias


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