Stellungnahme Kündigung (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 09.08.2018, 09:06 (vor 2084 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang, moin moin Bob,

der Arbeitgeber muss ja die SBV vor der Kündigung anhören. In einem Fall, wo wir auch der Meinung waren, dass die Kündigung aufgrund von Mängeln nicht durchführbar ist (als außerordentliche Kündigung kein Grund innerhalb der 14 Tagesfrist) - was nebenbei das Integrationsamt dann auch bestätigt hat - haben wir dem Arbeitgeber, der uns sinngemäß geschrieben hat, dass er uns wegen der beabsichtigten Einleitung des Kündigungsverfahrens, welches er in mehreren Schreiben erläutert hat, die Gelegenheit zur Stellungnahme geben will (§178 SGB IX), geantwortet, dass wir die beabsichtigte Einleitung zur Kenntnis nehmen. Damit haben wir unsere Pflicht getan und uns geäußert, ohne dass wir unsere Meinung zur Kündigung selber kundgetan haben.

In dem Schreiben an das I-Amt haben wir dann die Kündigung aus formalen Gründen, weil die 14 Tagesfrist nicht eingehalten wurde, abgelehnt.

Wozu sollen wir den Arbeitgeber im Vorfeld auf diesen Fehler hinweisen, er könnte dann einfach in dem Schreiben an das I-Amt andere Daten eintragen oder die Begründung anders abfassen etc, zudem sollte diese Frist dem Arbeitgeber bekannt sein .....

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion