Stellungnahme Kündigung (Kündigung)

MatthiasNRW, Thursday, 09.08.2018, 12:30 (vor 2081 Tagen) @ Bob

Hallo,

Sollte aber die Kündigung beim ArbG scheitern weil der AG seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, sehe ich persönlich bessere Chancen wenn anschließend noch einmal der Gang vor den Kadi ansteht.

Ich halte es für klüger, bereits im Verfahren vor dem Integrationsamt die Vermeidung der Kündigung anzustreben.
Wenn der Mitarbeiter Pech hat, geht es am Ende beim Arbeitsgericht nur noch um die Höhe der Abfindung.
Ich halte es für fahrlässig darauf zu setzen, dass das Gericht der eigenen Argumentation schon folgen wird und in Abwägung nicht auch gegenteilige Aspekte einbeziehen wird. So beispielsweise die unterlassene Prävention: Hier habe ich die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung nicht im Kopf (und ich lasse mich gerne korrigieren), aber es wird durchaus die Ansicht vertreten, dass das BEM nach Abs. 2 beim Vorliegen der Voraussetzungen (Erkrankungszeiten) die Konkretisierung des Präventionsgedankens aus Abs. 1 ist. Dann wird der Arbeitgeber möglicherweise sagen "Wir haben ein BEM als lex specialis durchgeführt, Prävention ist hinfällig". Im nächsten Schritt darf man sich dann nur noch über die rechtskonforme Gestaltung des BEM streiten.

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Gruß
Matthias


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