Stellungnahme Kündigung (Kündigung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 09.08.2018, 09:37 (vor 2058 Tagen) @ Bob

Moin Moin Bob,

wenn Du in Deiner Stellungnahme an das I-Amt alle Ablehnungsgründe schreibst, vor allem das nicht durchgeführte Präventionsverfahren, dass nicht einvernehmlich abgeschlossene BEM, die weiteren Punkte des IFD und der SBV, die der Arbeitgeber nicht eingehalten hat, aber auch die Einlassung zu dem Sachverhalt selber, dann dürfte das I-Amt der Kündigung wahrscheinlich nicht zustimmen. Damit wäre ein Arbeitsgerichtsverfahren als Kündigungsschutzklage hinfällig. Der Arbeitgeber kann höchstens gerichtlich die Ablehnung des I-Amts ersetzen lassen.

Solltest Du aber dem I-Amt nicht alle Gründe mitteilen und das Amt der Kündigung zustimmen, wäre im Kündigungsschutzverfahren auch ein hohes Risiko verbunden. Du müsstest gut begründen können, warum dieses unterblieben ist, was schwer werden dürfte. Wenn das Gericht feststellt, dass eine Kündigung erfolgreich war, weil die SBV nicht alle Gründe mitgeteilt hat ..... möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

Liebe Grüße

Hendrik


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