Stellungnahme aus der Praxis (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 31.01.2019, 13:50 (vor 1911 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Kolleginnen und Kollegen,

ich stelle hier mal den Text ein, den ich aus der Praxis heraus geschrieben habe. Da ich mich nicht zu allem äußern wollte - das hätte keine/r mehr gelesen - habe ich mich auf den GdB von 20 und einige weitere Punkte beschränkt.
Die Stellungnahme stelle ich mal hier zur Diskussion hinein.

Teil 1:

Stellungnahme zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung Bearbeitungsstand 28.08.2018

Wir haben von den Plänen Ihres Ministeriums erfahren, die Versorgungsmedizin-Verordnung mit teilweisen Versbesserungen aber auch deutlichen Einschnitten für die betroffenen Menschen mit Behinderungen zu ändern.

Wir begrüßen z.B. die Neubewertung im Bereich der Störungen der Wirbelsäule, die aus unserer Sicht bislang unzureichend abgebildet war.
Allerdings gibt es auch deutliche Kritik aus der Praxis heraus an den geplanten Veränderungen, weil diese zu einer Mehrbelastung der Menschen mit einer Behinderung, aber auch der Sozialkassen führen werden.

Hierzu fügen wir folgende Beispiele an:

1. Punkt 3.2.2.3.b des Referentenentwurfs

Zum einen sehen wir aus der Praxis heraus den oben genannten Punkt kritisch, in dem bei einem GdB von 20 nur in Ausnahmefällen von einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung ausgegangen wird. Hieraus resultiert für uns, dass so bewertete Gesundheitsstörungen auch nicht mehr regelhaft zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB führen.

Wir möchten daher ein paar wesentliche Gesundheitsstörungen anführen, für die zur Zeit der GdB von 20 gewährt wird, um Ihnen zu verdeutlichen, dass diese Umsetzung zu einer starken Verschlechterung für die Betroffenen führen wird, die derzeit mit den Hilfestellungen des Integrationsamts und des SGB IX im Erwerbsleben gehalten werden können, womit auch eine Frühverrentung verhindert oder mindestens hinausgezögert werden kann.

Hinzufügen möchten wir auch, dass die meisten Behinderung im Erwerbsleben durch die Dauerbelastung entstehen und oft auch Veränderungen am Arbeitsplatz bis hin zur beruflichen Neuorientierung notwendig machen.

In Punkt 18.14. der versorgungsmedizinischen Grundsätze steht für die Schädigung der unteren Gliedmaßen: „ausgeprägte Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen im Stadium II bis IV ohne Bewegungseinschränkung GdB 10-30“, wobei der Grad IV zu einer dringlichen Empfehlung der Knieprothese führt. Drittgradige also ausgeprägte Schäden führen einseitig zu einem GdB von 20, was bedeutet, dass die Kollegen/innen weder schmerzfrei knien, im Heben und Tragen eingeschränkt sind und oft keine schmerzfreie Gehstrecke mehr haben und auch nur kurzzeitig am Stück Stehen können. Dieses soll sich nicht erhöhend auswirken, obwohl Berufe mit hoher statischer Belastung und solche mit großen Wegstrecken für diese nicht mehr ausgeübt werden können und sich diese Gesundheitsstörung ebenfalls entsprechend im sozialen und privaten Umfeld auswirkt?

Ebenfalls fällt unter den GdB von 20 eine Störung nach Punkt 3.7., die rezidivierende stärker behindernde Störung, wie rezidivierende mittelgradige Depression (Eine dauerhafte Störung ist mit einem GdB von 30-40 angegeben, bei rezidivierenden Störungen wird der oben angegebene GdB anerkannt). Diese führt durch immer wieder auftretende Depressionen zu längeren Arbeitsunfähigkeiten. Um diese zu vermeiden oder zu verringern, sind Arbeitsplätze mit geringerer psychischer Belastung notwendig. Durch die geringere Belastbarkeit kommt es zum einen dazu, dass diese Kollegen/innen durch die Tagesmüdigkeit als Folge der Ein- und Durchschlafstörungen verlangsamt sind, und zum anderen stressbehaftete Teiltätigkeiten nicht mehr oder nur vermindert ausüben können. Hier sind oft zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses Hilfestellungen des Integrationsamts wie die Ausgleichszahlung bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers erforderlich, damit die Kollegen/innen diese Minderleistung durch zusätzliches Personal ausgleichen können.


Soweit Teil 1


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