Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)
Guten Tag ,
Hallo,
Sollte ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
Nein
Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ?
Ja, es muß sich zumindest ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch beworben haben.
Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ?
Grundsätzlich Ja
Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .
Dann war Schulung und "Austausch" nichts wert. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
läßt nunmal keine andere Auslegung zu
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&Tschüß
Wolfgang