Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.02.2019, 17:56 (vor 1901 Tagen) @ Steinisab

Guten Tag ,

Hallo,


Sollte ich zu ALLEN Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Nein

Muss ein Schwerbehinderter / Gleichgestellter dabei sein, damit ich eine Einladung erhalte ?

Ja, es muß sich zumindest ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch beworben haben.

Ist die Rechtsaufassung meines GF richtig, dass ich nur dann eine Einladung erhalte, wenn sich ein Schwerbehinderter Mensch dabei ist ?

Grundsätzlich Ja

Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden .

Dann war Schulung und "Austausch" nichts wert. § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
läßt nunmal keine andere Auslegung zu

--
&Tschüß

Wolfgang


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