Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)
Danke für die schnelle Antwort. Die Begründung in der Schulung war, dass man in der Bewerbung seine Schwerbehinderung nicht angeben muss. Wenn jedoch im Bewerbungsgespräch sich die Schwerbehinderungseigenschaft erst bei einem Bewerber erkennen lässt, hat man als SBV keine Vergleichmöglichkeit mehr der Mitbewerber.