Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

Cebulon, Monday, 11.02.2019, 06:36 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

es wäre toll, wenn ich Argumentationsgrundlage (Urteil) hätte.

Hallo, so was gibt es nicht, nicht nach der Rechtsprechung und nicht BIH-Meinung. Ich vermute Missverständnis. Wenn es keinen (geouteten) schwerbehinderten Bewerber gibt, dann ist SBV bei keinem Vorstellungsgespräch dabei nach klarem Gesetzeswortlaut des § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX. SBV ist auch nicht generell zu beteiligen lt. BAG-Beschluss vom 27.08.2010, 9 ABR 83/09, bei Besetzung von Führungsstellen. Mich würde schon mal interessieren, in welcher "Schulung" dazu was anderes behauptet wurde.

Auf einer Schulung und im Austausch mit anderen SBV lern erhielt ich die Information, dass die SBV immer eingeladen werden.

Das wäre blanker Unsinn bzw. sinnfrei, wenn das wirklich so pauschal gesagt oder gar geschrieben worden sein sollte. In Standardkommentaren steht jedenfalls kein solcher Unfug.

Gruß,
Cebulon


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