Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ? (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.02.2019, 09:03 (vor 1901 Tagen) @ Steinisab

Moin Moin Steinisab,

es ist vom Gesetz her richtig, dass Du nur eingeladen wirst, wenn Schwerbehinderte oder Gleichgestellte sich beworben haben. Einzige Ausnahme ist, wenn Ihr aufgrund des öffentlichen Dienstes eine Inklusionsvereinbarung und/oder einen Erlass habt, in dem wie in einigen Bundesländern geregelt ist, dass auch Bewerber/innen im Antragsverfahren (in Niedersachsen auch für externe Bewerber/innen gültig), sofern sie dieses in der Bewerbung angeben, vorläufig wie Schwerbehinderte zu behandeln sind. Dann wärst Du auch in diesen Fall einzuladen und solltest Kollegen/innen in einem laufenden Verfahren, die einen Arbeitsplatzwechsel benötigen, dazu ermutigen, diesen Status in der Bewerbung mitzuteilen.

Liebe Grüße

Hendrik


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