Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 10.02.2019, 21:37 (vor 1895 Tagen) @ Steinisab

Hallo,

die Begründung ist Quatsch.
Wenn sich im Laufe des Bewerberverfahrens eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ergibt, muß der AG stoppen und die SBV sofort beteiligen. Im Extremfall muß das Verfahren neu gestartet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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