Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)
Hallo,
die Begründung ist Quatsch.
Wenn sich im Laufe des Bewerberverfahrens eine Schwerbehinderung/Gleichstellung ergibt, muß der AG stoppen und die SBV sofort beteiligen. Im Extremfall muß das Verfahren neu gestartet werden.
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&Tschüß
Wolfgang