Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen (Einstellung)

Cebulon, Monday, 11.02.2019, 06:28 (vor 1895 Tagen) @ Hertha

Es gibt ein Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss.

Hallo, ein "Urteil darüber, dass die SBV z.B. bei Vorstellungsgesprächen von Führungskräften mit Personalverantwortung dabei sein muss", gibt es nicht laut SGB IX-Fachschrifttum. Dafür gibt es ja auch keinen Paragraphen im SGB IX. Da hast Du offenbar was verwechselt.

Es ist nicht richtig hier ein kategorisches Nein auszusprechen.

Nein, ein kategorisches Nein ist absolut richtig! Da gibt es keinerlei Teilnahmerecht der SBV an den Vorstellungsgesprächen oder Vorstellungsrunden, wenn unter diesen Bewerbern kein sbM oder kein Gleichgestellter ist.

Gruß,
Cebulon


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