Beteiligung der SBV bei allen Vorstellungsgesprächen ? (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 11.02.2019, 12:12 (vor 1873 Tagen) @ Steinisab

Hallo,

leider hast du keine weiteren Angaben im Profil.

Ich bin ebenfalls SBV im Jobcenter und auch mich würde interessieren, wer auf den Gedanken kommt daraus einen Rechtsanspruch herzuleiten.

Man kann schon auf eine Sinnhaftigkeit kommen, wenn man eben wegen einer fehlenden SBV nicht das Verfahren neu ankurbeln will. Manche Arbeitgeber versuchen sich mit der Teilnahme der SBV auch gegen AGG-Hopper abzusichern. Ob das zieht, weiß ich nicht.

Die wirklich kniffligen Fragen bei Bewerbergesprächen in JC betreffen eher das Teilnahmerecht von Träger-SBV und JC-SBV aber das gilt nur, wenn das JC eine gemeinsame Einrichtung ist.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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