Stellenanzeige (Einstellung)

nachteilsausgleich, München, Tuesday, 12.03.2019, 18:21 (vor 1878 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Thomas aus einer Behörde im öD in Bayern.

Als GSBV musste ich mich unlängst über die neueste Formulierung in unseren Stellenanzeigen wundern:

Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei ansonsten im Wesentlicher gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, bei Vorstellungsgesprächen auf die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung zu verzichten. Sofern Sie als schwerbehinderter Mensch bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch von diesem Recht Gebrauch machen wollen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis im Bewerbungsschreiben.

Nun könnte ich mit dem ersten Absatz ja gut leben, aber bei dem zweiten Absatz würde ich als schwerbehinderter Bewerber mir sagen "Die wollen wohl keine SBM einstellen".

Bin ich da zu sensibel, oder wie seht ihr das?

In der Kommentierung zum § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX wird nur ausgeführt, dass im Bewerbungsgespräch nicht aktiv nachgefragt werden darf.

Freue mich auf eure Einschätzung.

Danke euch

Grüße

Thomas


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion