Stellenanzeige (Einstellung)

Emph, Wednesday, 13.03.2019, 08:27 (vor 1877 Tagen) @ nachteilsausgleich

[...] Schwerbehinderte Menschen haben das Recht, bei Vorstellungsgesprächen auf die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung zu verzichten. Sofern Sie als schwerbehinderter Mensch bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch von diesem Recht Gebrauch machen wollen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis im Bewerbungsschreiben.[/i] [...]
Bin ich da zu sensibel, oder wie seht ihr das?

Beim Lesen stellt man sich unweigerlich die Frage, warum man einen solchen Passus überhaupt im Text unterbringt (Mir kämen da allenfalls organisatorische Umstände in den Sinn). Insofern kann ich das grundsätzlich Unbehagen nachvollziehen. Gleichwohl dürfte die Formulierung formal nicht angreifbar sein. Kritisch wäre Sie meines Erachtens sehr wohl dann zu sehen (und auch zu verhindern), wenn vom Bewerber die eine Teilnahme der SBV explizit gewünscht werden sollte.


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