Stellenanzeige (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 13.03.2019, 15:12 (vor 1877 Tagen) @ WoBi

In der Stellungnahme des Arbeitgebers wird ausgeführt, dass die Frage ob der Bewerber eine „Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erlaubt“, stellt nichts anderes dar als ein Hinweis auf die gesetzliche Regelung, wonach es dem Bewerber freigestellt ist, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung auch abzulehnen.

Hallo, das ist natürlich kein Hinweis, sondern es wird eine Entscheidung abverlangt. Dafür bedarf es keiner Erlaubnis, weil das so nicht im Gesetz steht (etwa im Unterschied zum BEM). Das ist ganz schön dreist von dieser Behörde. Das ist nach richtiger Ansicht von Knittel und Düwell klar diskriminierend bzw. unzulässig. Es wird so getan, als dürfte die Behörde nur mit "Erlaubnis" des sbM die SBV beteiligen. Ist dieses eine Kommune oder Staatsbehörde? Dieses Urteil mit Gründen würde mich interessieren, da es dazu kaum Urteile gibt.

Arbeitgeber darf solche suggestiven Fragen nicht stellen, auch nicht in solchen Webformularen per Mausklick. Zu gezielten Suggestivfragen vgl. auch entsprechend BVerwG, 08.12.2010, 2 WD 24.09, zur Beteiligung der Vertrauensperson nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG), wo man auch systematisch bzw. trickreich am SBG vorbei eine Beteiligung zu vereiteln suchte.

Gruß,
Cebulon


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