Stellenanzeige (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 10.09.2019, 15:25 (vor 1696 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Kurze Rückmeldung: Der Kammertermin ist seit einiger Zeit vorbei. Es ist zu einem Vergleich gekommen. Die beklagte Stadt zahlt einen Geldbetrag von 500,- € , welcher direkt an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet worden ist.
Da während der Laufzeit das Bewerbungsportal durch die Stadt geändert worden ist, besteht keine "Gefahr" der Wiederholung durch die Abfrage der Zulassung der Beteiligung der SBV. Ob der neue Satz "Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wird abgelehnt (§164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX)" besser ist, könnte eine anderer Bewerber klären.
Für das Urteilsverfahren wurden je 75,- € für 50% Gerichtskosten fällig. Der freie RA der Stadt hat wenigstens gutes Geld gekostet.
Soweit zu einer abschreckenden Wirkung durch eine AGG-Klage. Solange nur Teilsummen von bis zu 3 Monatsgehalter zugesprochen werden, ist die Abschreckung nicht hoch. Zumal soviel Geld bei der Stadt vorhanden ist, um auch bis zum BAG zu gehen.

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Gruß
Wolfgang


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