Stellenanzeige (Einstellung)

WoBi, Thursday, 14.03.2019, 11:36 (vor 1876 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

ob die zuständige SBV bzw. die SBVen und die GSBV dieser Behörde einverstanden sind, konnte ich bis jetzt nicht ergründen, da die Struktur der Vertretungen und Zuständigkeiten nicht öffentlich zugänglich ist. Die SBV, der PR und der Inklusionsbeauftragte wurden zeitgleich mit dem obersten Dienstherr über die AGG-Forderung informiert. Eine Reaktion der Interessensvertretungen war nicht feststellbar.

Zur Beeinflussung des Verhaltens gegenüber behinderten Bewerbern wurde das Urteilsverfahren eingeleitet. Wobei die möglicherweise zugestandene Entschädigung von max. 3 Monatsgehälter was bewirkt, dürfte sehr unwahrscheinlich sein. Denn die Summe ist Grundrauschen bei dem Etat der Behörde. Es wäre was anderes, wenn ein Verein/Verband die Möglichkeit hätte zu klagen und dann die Bewerbungen der letzten drei Jahre von behinderten Menschen mit dieser Fragestellung als Bemessungsgrundlage heranziehen könnte. Da würde eine nennenswerte Summe, auch als Streitwert zusammenkommen.

Welche Auswahlmöglichkeiten werden denn als Antwort angeboten bei dieser Frage?
Es gibt keine Auswahl zu dieser Frage, sondern nur ein quadratisches Feld zum markieren. Wenn das Feld markiert wird, erscheint ein Hacken in dem quadratischen Feld. Der Hacken kann als "Ja" / "Richtig" angesehen werden. Aber dies ist nur eine Annahme, da die Gestaltung nicht eindeutig ist wie z.B. bei zwei Markierungsfelder in der Form quadratisches Feld "Ja" / quadratische Feld "Nein".

Muss diese Frage beantwortet werden?
Es ist kein Zwang zur Markierung vorgegeben, was bei nur einem Markierungsfeld auch problematisch wäre. Der Bewerber kann sich nur Gedanken darüber machen ob er der Frage mit der Markierung zustimmt oder ablehnt. Da dies nicht eindeutig hervorgeht.

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Gruß
Wolfgang


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