Teilnahme an PR- Sitzungen / sollen, dürfen, müssen? (Sitzung)

barevi, Wednesday, 05.07.2006, 12:46 (vor 6514 Tagen)

Liebe Freunde,

in meiner Eigenschaft als Schwbv muss ich immer wieder um vorhergehende Informationen zu PR- Sitzungen (Termin, Tagesordnung, usw.)und infolgedessen auch um die Teilnahme an solchen Sitzungen kämpfen.

Ich werde mit dem Argument "es geht ja nicht um Schwerbehinderte" außen vor gelassen.

Nun besagt Art 40, Abs. 1, Satz 1 des BayPVG: Ein Vertreter der Jugend... und die Schwerbehindertenvertretung SOLLEN an allen Sitzungen des Personalrates beratend teilnehmen.

und § 95, Abs. 4, SGB IX sagt: Die Schwerbehindertenvertretung HAT DAS RECHT, an allen Sitzungen des ... Personalrates ... und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen.

Diese "pflaumenweichen" Formulierungen veranlassen offensichtlich den PRV, die Einladungen nach eigenem Gutdünken der Schwbv zukommen zu lassen oder eben auch nicht.

Gespräche haben bisher keine wirklichen Früchte getragen, mein Gefühl sagt mir aber, dass es sooo nicht richtig sein kann.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar.


Viele Grüße rundum

barevi


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