Beratende Teilnahme der SBV an allen PR- Sitzungen (Sitzung)

Wolfgang E., Wednesday, 19.07.2006, 18:06 (vor 6500 Tagen) @ barevi

» Diese "pflaumenweichen" Formulierungen veranlassen offensichtlich den PR-Vorsitzenden, die Einladungen nach eigenem Gutdünken der Schwbv zukommen zu lassen oder eben auch nicht.

Das sind nicht „pflaumenweiche“ gesetzliche Formulierungen und keine Gummiparagraphen, sondern zwingendes Bundes- und Landesrecht, wonach der PR-Vorsitzende die unbedingte Amtspflicht hat, die SBV mit konkreter Tagesordnung rechtzeitig zu „allen“ PR-Sitzungen und dessen Ausschüssen einzuladen. Der Gesetzgeber hat sich schon deswegen ganz bewußt in § 95 Abs. 4 SGB IX dafür entschieden, dass die SBV zu allen Sitzungen zu laden ist und nicht etwa nur zu solchen Sitzungen, in denen es aus Sicht des PR-Vorsitzenden um die Behandlung von Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht geht, da eine solche Abgrenzung in vielen Fällen kaum möglich ist und Streitigkeiten darüber "vorprogrammiert" wären.

Die bayerische Soll-Vorschrift in [link=http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html>http://by.juris.de/by/PersVG_BY_1986_Art40.htm]Art. 40[/link] Abs. 1 Satz 1 BayPVG oder die Kann-Vorschrift in § 32 BetrVG bedeuten nicht etwa, dass die SBV zu den Sitzungen eingeladen werden "soll" oder "kann". Diese Vorschriften beziehen sich schon nach dem Wortlaut nicht auf den Personalrat und nicht auf den Betriebsrat, sondern vielmehr an die Schwerbehindertenvertretung, ihr gesetzliches Recht auszuüben und an den Sitzungen teilzunehmen. Die unbedingte Amtspflicht der Vorsitzenden zur Ladung der SBV zu den PR-Sitzungen ist im Schwerbehindertenrecht geregelt und folgt aus § 95 Abs. 4 SGB IX und zwar völlig unabhänig davon, ob es in den PR-Sitzungen um schwerbehinderte Beschäftigte geht oder nicht. Die unbedingte Recht der SBV zur Teilnahme an allen Sitzungen des Personalrats unabhängig von einer Ladung folgt auch aus der Rahmengesetzgebung des Bundes in § 95 Abs. 3 BPersVG, wonach "der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme an allen Sitzungen der Personalvertretung zu gestatten" ist.

Läd der PR-Vorsitzende die SBV nicht zu sämtlichen Sitzungen ein, ist dies Rechtsbruch, Amtsmissbrauch bzw. eine schwere vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Personalratsvorsitzenden und eine illegale Behinderung der Amtstätigkeit der SBV (§ 96 Abs. 2 SGB IX). Es gibt bereits Gerichtsentscheidungen, wonach einem BR-Vorsitzenden im Vollstreckungsverfahren Zwangshaft von drei Tagen vom Arbeitsgericht München angedroht wurde für den Fall, dass er weiterhin die SBV nicht ausnahmslos zu sämtlichen Sitzungen einlädt.

Es ist allerdings keine Ordnungswidrigkeit und schon gar nicht strafbar, wenn ein PR-Vorsitzender die SBV nicht zu den Sitzungen einläd. Das Gericht kann aber ganz empfindliche Zwangsgelder gegen uneinsichtige bzw. beratungsresistente Vorsitzende verhängen und vollstrecken.

Das Wort "alle" Sitzungen bedeutet schon nach natürlichem Wortverständnis, allgemeinem Sprachgebrauch sowie nach den Gesetzen der Logik "alle" und nicht "alle minus x". Ich würde dem PR-Vorsitzenden eine Druckausgabe des Fachlexikons Behinderung & Beruf sowie der Fürsorgerichtlinien Bayern schenken und mich, sofern Gespräche und eine schriftliche Abmahnung des PR-Vorsitzenden nicht weiterhelfen sollten, was ich mir im Öffentlichen Dienst weniger vorstellen kann, an das Integrationsamt bzw. sofern vorhanden an die SBV-Stufenvertretung wenden und um konkrete Unterstützung bitten. Nachfolgend zu alledem einige Kontextlinks:

Fürsorgerichtlinien 2005 für den Öffentlichen Dienst in Bayern
(Abschnitt XIV.4 Abs. 2 Fürsorgerichtlinien)
www.agsv.bayern.de

Das „kleine Einmaleins“ der Betriebsratstätigkeit
(gilt für die Personalratstätigkeit entsprechend)
www.betriebsrat.com

Amtliches Fachlexikon Behinderung und Beruf
(Stichwort: Schwerbehindertenvertretung, Abschnitt: Teilnahmerecht)
Fachlexikon ABC

Weiterer Forumsbeitrag zum SBV-Teilnahmerecht
www.schwbv.de/forum/index.php>id=2481

Rechtsprechung zum SBV-Teilnahmerecht
Leitsatzsammlung zum Schwerbehindertenrecht


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion