Beratende Teilnahme der SBV an allen PR- Sitzungen (Sitzung)
Hallo zusammen,
in dem Forumsbeitrag ist das Teilnahmerecht an PR-Sitzungen ja eindeutig geregelt.
Dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den PR-Vorstand zu einem Vorgespräch vor der eigentlichen sitzung einlädt> Vor allem, wenn er dabei im Vorfeld nicht die dort zu besprechenden Themen nennt.
Mein PR-Vorsitzender ist der Auffassung, dass dann der Arbeitgeber dafür zuständig wäre mich einzuladen. Begründung: Es ist keine Sitzung im herkömmlichen Sinne und er kann gar nicht beurteilen, ob dort die Belange der Schwerbehinderten überhaupt betroffen sind.
Fazit: Wer muss mich dazu einladen> Falls möglich bitte mit Rechtsgrundlage! Danke!
Danke im Voraus und viele Grüße
Roland