Beratende Teilnahme der SBV an allen PR- Sitzungen (Sitzung)

Rolandfuerth1, Wednesday, 21.01.2009, 12:17 (vor 5584 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo zusammen,

in dem Forumsbeitrag ist das Teilnahmerecht an PR-Sitzungen ja eindeutig geregelt.

Dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den PR-Vorstand zu einem Vorgespräch vor der eigentlichen sitzung einlädt> Vor allem, wenn er dabei im Vorfeld nicht die dort zu besprechenden Themen nennt.

Mein PR-Vorsitzender ist der Auffassung, dass dann der Arbeitgeber dafür zuständig wäre mich einzuladen. Begründung: Es ist keine Sitzung im herkömmlichen Sinne und er kann gar nicht beurteilen, ob dort die Belange der Schwerbehinderten überhaupt betroffen sind.

Fazit: Wer muss mich dazu einladen> Falls möglich bitte mit Rechtsgrundlage! Danke!

Danke im Voraus und viele Grüße:-)
Roland


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