Teilnahme an PR- Sitzungen / sollen, dürfen, müssen? (Sitzung)

Anni, Thursday, 06.07.2006, 16:45 (vor 6514 Tagen) @ barevi

Lieber barevi!

Wie wäre es, wenn Du einfach dem BR den § 32 BetrVG vorliest, in dem es heißt:

§ 32 BetrVG "Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Betriebsrates beratend teilnehmen."

Das steht nichts von irgendwelchen Einschränkungen "wenn Schwerbehinderte betroffen sind ..." oder ähnliches.
Manchmal ist es gut, wenn wir neben dem SGB IX auch mit dem BetrVG winken.

Der BR kann weiß nicht unbedingt, ob der/die Beschäftigte einen Antrag gestellt hat!

Versuch es einfach mal! Bei mir hat es in letzter Zeit wie ein Wunder gewirkt, die für uns wichtigen §§ aus dem BetrVG vorzulesen. Auch in BR-Sitzungen vor dem gesamten Gremium. Oft machen sich BR nicht die Mühe im SGB XI zu lesen (auch wenn sie es müssten), aber das BetrVG ist ihnen heilig!;-) !

Herzliche Grüße
Anni


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