Beratende Teilnahme der SBV an allen PR- Sitzungen (Sitzung)

hackenberger, Wednesday, 21.01.2009, 15:28 (vor 5584 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo Roland,

neben den bisher von allen gemachten Hinweisen noch diesen, lt. § 66 Abs 1 Satz 1 BPersVG haben der Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung sollen mindestens einmal im Monat zu Besprechungen zusammentreten. Die SchwbV hat hier wie mehrfach berichtet ein Beteiligungsrecht gem. § 95 (2). Es kommt hier beim Teilnahmerecht auch nicht auf die hier behandelnden Themen an, da das Teilnahmerecht unabhängig von der Tagesordnung besteht.

Ich sehe hier diese, von Dir beschriebenen, Gespräche als solche gem. § 66 Abs 1 Satz 1 BPersVG an. Somit ist Dein Teilnahmerecht gegeben. Sollte der AG diese Gespräche nicht als solche gem. § 66 Abs 1 Satz 1 BPersVG ansehen, sollte er hierfür die rechtliche Grundlage darlegen.

Aber wie gesagt, bei vertrauensvoller Zusammenarbeit aller Betroffener ergeben sich solche Fragen nicht. Daher bitte daran arbeiten.

Danke auch für das Lob :ok:, ganz besonders für den Nachtrag ;-)


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