Teilnahme an PR- Sitzungen / sollen, dürfen, müssen? (Sitzung)

Ede vom Bayerwald @, Thursday, 06.07.2006, 15:48 (vor 6513 Tagen) @ barevi

Hallo,

Diese Gesetzesaussage aus §95 besagt, dass vom PR die SBV GRUNDSÄTZLICH einzuladen ist. Ob die SBV wiederum an diesen Terminen teilnimmt, ist alleine Entscheidung der SBV höchst selbst!!

PR MUSS einladen, SBV DARF teilnehmen, übrigens auch dann, wenn der Termin ohne Einladung bekannt wird.

Die Entscheidung, ob die Themen um Schwerbehinderte gehen oder nicht, entscheidet ALLEINE die SBV, SONST NIEMAND!!

Außerdem heißt es im Gesetz ja: Wenn Angelegenheiten die Schwerbehinderten als Person oder Gruppe betreffen KÖNNEN!!!, dann

Und wer will verneinen, dass bei allen allgemeinen Fragestellungen des Betriebsklimas usw. die Behinderten des Betriebes nicht betroffen seien.

Schau in § 156 SGB IX da ist es strafbar, die SBV nicht zu ALLEN Terminen zu laden, Strafe sicher das letzte, aber vor Gericht durchsetzbar!


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