Beratende Teilnahme der SBV an allen PR- Sitzungen (Sitzung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 21.01.2009, 12:39 (vor 5584 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo Roland,

» Dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den PR-Vorstand zu einem Vorgespräch vor der eigentlichen sitzung einlädt> Vor allem, wenn er dabei im Vorfeld nicht die dort zu besprechenden Themen nennt.
Schau mal ob dir dieses Urteil weiter hilft: http://www.schwbv.de/urteile/110.html

» Fazit: Wer muss mich dazu einladen>
Wenn dein PR dich nicht "mitnimmt", dann sprich doch den Beauftragten an.
Laut Knittel-Kommentar (§98 Rn 20) gehört dies zu seinen Aufgaben:
..... Schließlich ist die Aufgabe des Beauftragten des Arbeitgebers gesetzlich allgemein dahingehend umschrieben, dass er „vor allem” auf die Erfüllung der dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen zu achten habe (Satz 3). Zu diesen Verpflichtungen gehört, dass:
– die Schwerbehindertenvertretung zu Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hinzugezogen wird (§ 99 Abs. 5 SGB IX),

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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