Fahrkosten während stufenweiser Wiedereingliederung (Hamburger Modell) (Antragstellung / Widerspruch)

Cebulon, Wednesday, 29.01.2020, 17:23 (vor 1549 Tagen) @ Avalon

Hallo, ich wollte mal fragen, ob jemand damit bereits Erfahrung gemacht hat.

Hallo, zB diese Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Kiel hat Erfahrungen mit solchen unwilligen Krankenkassen – und hat Erstattungsanspruch auf Fahrgeld gerichtlich durchgesetzt ;-) Und auch der Dipl.-Psych. und Fachberater Manfred Becker vom Integrationsfachdienst Köln u.a. mit IKK Classic. Da diese Träger anscheinend ihre Versicherten noch immer nicht umfassend über ihre Rechte aufklären, ist die SBV besonders gefordert.

Im Zuge eines Seminars in meiner Funktion als SBV habe ich erfahren, dass das SG Neuruppin am 26.01.2017, S 22 R 127/14, ein Urteil verkündet hat

Dazu gibt es mittlerweile schon drei weitere veröffentlichte Urteile vom SG Düsseldorf (2016), SG Kiel (2016) sowie SG Berlin (2018), die ersten beiden von 2016 bereits rechtskräftig. Berufung gegen SG Düsseldorf hat Krankenkasse wieder zurückgezogen beim LSG NRW - wohl mangels Argumente.

Dazu sind meine Kollegen nicht bereit und nehmen dies hin ...

Naja - des Menschen Wille ist sein Himmelreich! Ich würde evtl. diesen Kollegen noch folgenden Link schicken mit Urteilen und Rechtsgutachten einer renommierten Expertin, die ein früheres Fehlurteil des SG Kassel „zerpflückte“. Dann sollte es aber auch gut sein mit der SBV-Beratung. Dass sich viele Betroffene scheuen beim Sozialgericht zu klagen dürfte genau die Strategie solcher Reha-Träger sein. Ist eine beliebte Masche mancher Versicherungen wie Krankenversicherung und Rentenversicherung. Das zitierte Urteil des SG Neuruppin betraf zwar DRV, gilt aber genauso für alle GKV. Beim Sozialgericht besteht kein Anwaltszwang. Gerichtsgebühren fallen nicht an. Die verlinkten Urteile und LPK-SGB IX, § 44 Rn. 27, sollten jedenfalls für die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen locker als Begründung reichen.

Mich würde da aber auch mal interessieren, mit welcher „kreativen“ Begründung bei den Fahrtkosten jeweils abgewimmelt wurde und welche Kranken- oder Ersatzkassen „blockten“ auf Kosten der Versicherten. Bitte möglichst deren Begründungen posten; wohl haltlose Textbausteine (an der ständigen Rechtsprechung vorbei) etwa so wie hier und hier und hier, dass StW keine Leistung med. Rehabilitation sei?

Soweit bekannt ist, kann nach Ablehnung des Widerspruches nur noch über das Sozialgericht Klage eingereicht werden.

Man könnte z.B. aber auch daneben Aufsichtsbeschwerde beim Landessozialministerium machen in NRW bzw. sich auch an den Petitionsausschuss des Landtages wenden oder NRW-Landes-Behindertenbeauftragte.

Viel Erfolg mit den vier Gerichtsurteilen (ebenso Prof. Dr. Luik, Richter am Bundessozialgericht, LPK-SGB IX § 44 Rn. 7/27, wonach Anspruch; ebenso auch Becker von den rheinischen Integrationsfachdiensten, welcher der DRV-Bund „energisch“ widersprach.

Gruß,
Cebulon


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