Fahrkosten erstattung während der Wiedereingliederung (Hamburger Modell) (Antragstellung / Widerspruch)

Cebulon, Thursday, 30.06.2022, 10:52 (vor 667 Tagen) @ bifavi

Mal so mal so. Habe aber trotzdem einige durchgeboxt.

Klasse gemacht! Um welche Krankenkassen handelt es sich da jeweils genau? Mit welcher konkreten Begründung wurde zunächst abgelehnt? Jeweils mit GdB ab 20 behindert oder nichtbehindert?

Besonders arg ist das Verhalten der RV'en. Antrag auf Fahrtkosten wird abgelehnt. Die gehen dann halt vor SG.

Gut so! Diese sollten alle evtl. auf diesen 10-seitigen Fachbeitrag der Uni Halle-Wittenberg vom 24.06.2022 verweisen, besonders Abschnitt I und V: Den Rehasport mit StW zu vergleichen und gleichzusetzen ist einfach nur abenteuerlich und abwegig. Bitte Ergebnisse mit AZ der Gerichte hier posten. Danke!

DRV haben teils „große Klappe“ und rudern dann jedoch spätestens im Berufungsverfahren geräuschlos zurück, z.B. LSG BB – L 4 R 19/19 oder sie „kneifen“ (SG Neuruppin) und sehen von Berufung ab – trotz ausdrücklicher Berufungszulassung: Das ist alles sehr inkonsequent bzw. widersprüchliches Verhalten.

Selbst Hinweise auf die Urteile bringen nix.

Das ist auch von den Krankenkassen bekannt: Die verweisen lapidar auf SG Leipzig, obwohl nicht rechtskräftig. Teilweise wird sogar eine illegale Selbstbeteiligung von 10 Euro pro Fahrt verlangt – also 20 Euro täglich. Das ist m.E. nur dreist und reine Willkür, Versicherte so abzuwimmeln! Begründungen für Ablehnungen sind teils völlig wirr. Entgegen der DRV Bund und SG Leipzig geht ja selbst das BMAS davon aus, dass die StW eine medizinische Rehaleistung ist: „Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation …“ Bei der DRV soll es wohl „Weisung“ geben, solche Fahrkosten zunächst mal abzulehnen in der Hoffnung, dass nur die Wenigsten beim Sozialgericht klagen …

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion