Fahrkosten bei Stufenweiser Wiedereingliederung (Hamburger Modell) (Antragstellung / Widerspruch)

Cebulon, Sunday, 17.10.2021, 20:03 (vor 893 Tagen) @ Karin73

Erfahrungen mit den Krankenkassen betreffend der Fahrkosten bei der Stufenweise Wiedereingliederung?

Hallo Karin,

zur Begründung des Antrags, von Widerspruch bzw Klage einfach auf Siegfried Wurm in Haufe, SGB IX § 73 Rz. 84, verweisen, und druckfrisch Thomas Asmalsky in Dau/Düwell/Joussen/Luik (LPK-SGB IX), 6. Aufl. 2021, § 73 Rn. 14, „Wegstreckenentschädigung“ bei PKW-Fahrten. Das sollte zur Begründung locker reichen, und spätestens vom Sozialgericht berücksichtigt werden. Die Autoren sind beide hochkarätige Experten des Sozialversicherungsrechts.

Tipp: Zur Verfahrensbeschleunigung in Coronazeiten bei Gericht Entscheidung durch Berichterstatter anregen und auf mündliche Verhandlung verzichten, da Sozial- und Landessozialgerichte die Rechtslage zwischenzeitlich für eindeutig und geklärt halten zum Anspruch auf Fahrkosten.

Außerdem nicht vom Bescheid und dem Widerspruchsbescheid abschrecken lassen: Da werden teils Quellen aufgetischt, die mit den Fahrkosten rein gar nichts zu tun haben – und die den Leser wohl nur verwirren, „schwindlig“ machen bzw abwimmeln sollen, weil maximal unverständlich. Besonders dreist und schräg die Behauptung, wonach Fahrtkosten „Privatsache“ seien, obwohl selbstverständlich Mehraufwendung während StW.

Gruß,
Cebulon


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