Fahrkosten bei Stufenweiser Wiedereingliederung (Hamburger Modell) (Antragstellung / Widerspruch)

Cebulon, Thursday, 06.05.2021, 17:42 (vor 1083 Tagen) @ Avalon

Hallo Avalon,

hier noch eine hochinteressante Diskussion zum Anspruch auf Fahrkosten bei StW mit dem erfahrenen Experten und Dozenten Manfred Becker zu dieser Rechtsfrage.

Auch Landessozialgericht NRW geht offenbar von einem klaren Rechtsanspruch auf Fahrkosten von behinderten Rehabilitanden gegen gesetzliche Krankenversicherung bei StW aus: Die KK hat nach richterlichen Hinweisen den Anspruch auf die Fahrkosten im Berufungsverfahren akzeptiert per Anerkenntnis nach § 101 SGG. Damit ist das grobe Fehlurteil des SG Köln vom 24.01.2020, S 36 KR 667/19, vom Tisch nach § 101 Abs. 2 SGG, wonach die StW vorgeblich keine medizinische Rehabilitation sei.

Das Anerkenntnis 2021 der IKK classic umfasste,
1. dass Anspruch der Klägerin unter Aufhebung des Bescheids in der Gestalt des Widerspruchsbescheids anerkannt wird,
2. dass Fahrkosten für die StW in der beantragten Höhe von der Krankenkasse erstattet werden, und
3. dass auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten von der IKK classic übernommen werden. Diese Bescheide wurden nicht durch Urteil, sondern per Anerkenntnis aufgehoben.

Gruß,
Cebulon


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