Neuwahl bzw Nachwahl stellv. Vertrauensperson (Wahlen)
Nun ist die Vertrauensperson Langzeitkrank
Beim Ausscheiden des einzigen Stellvertreters hätte die amtierende Vertrauensperson nach § 21 SchwbVWO unverzüglich zu einer Wahlversammlung zur Wahl eines Stellvertreters einladen müssen.
Da sollte jetzt wohl der BR in die Bresche springen und die SBV von der Notwendigkeit ihrer Unterschrift überzeugen, obwohl es eigentlich die ureigenste Aufgabe der amtierenden Vertrauensperson ist.