Neuwahl bzw Nachwahl stellv. Vertrauensperson (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 23.04.2020, 14:57 (vor 1457 Tagen) @ taschenlampe

Hallo zusammen,

ich war ein paar Tage verhindert.
Nochmal grundsätzlich: Unsere VP ist wieder da, allerdings haben wir keinen Stellvertreter mehr.
§17 der SchwbVWO sagt ja
Scheidet das einzige stellvertretende Mitglied aus oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, bestellt die Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand hat die Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung unverzüglich einzuleiten. Im übrigen gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend.
Nun weigert sich die VP eine Nachwahl einzuberufen.
Wäre das eine grobe Pflichtverletzung? Oder was kann man machen?

LG Kati

Hey,
AG und Integrationsamt informieren.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion