Neuwahl bzw Nachwahl stellv. Vertrauensperson (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.02.2020, 14:23 (vor 1516 Tagen) @ SFliege

Nun ist die Vertrauensperson Langzeitkrank


Beim Ausscheiden des einzigen Stellvertreters hätte die amtierende Vertrauensperson nach § 21 SchwbVWO unverzüglich zu einer Wahlversammlung zur Wahl eines Stellvertreters einladen müssen.
Da sollte jetzt wohl der BR in die Bresche springen und die SBV von der Notwendigkeit ihrer Unterschrift überzeugen, obwohl es eigentlich die ureigenste Aufgabe der amtierenden Vertrauensperson ist.

Hey,
hast du dies gelesen?
....Nun ist die Vertrauensperson Langzeitkrank und es nicht absehbar wann sie wieder da ist und der Stellvertreter ist leider ausgeschieden (verstorben)......
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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