Nachwahl stellv. SBV-Mitglieder (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 25.02.2020, 16:05 (vor 1522 Tagen) @ Hotte

Nun ist VP langzeitkrank und nicht absehbar, wann sie wieder da ist

Hallo Hotte, im Schrifttum finden sich zwar Hinweise zu „konkurrierenden Einladungsrechten“ bzw. zur „einschränkenden“ Auslegung (vgl. LPK-SGB IX § 176 Rn. 20). Wie die Gerichte jedoch letztlich diese Konstellation hier sehen, wenn der BR oder drei sbM laden würden zur Nachwahl, „steht in den Sternen“. Auf der wahlrechtlich klar sicheren Seite steht man aber, wenn die langzeiterkrankte Vertrauensperson die Ladung unterschreibt.

Gruß,
Cebulon


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