Neuwahl bzw Nachwahl stellv. Vertrauensperson (Wahlen)

Daniela K., Sunday, 26.04.2020, 14:15 (vor 1453 Tagen) @ taschenlampe

Hallo Kati,
ich habe mir mal eure Beiträge durch gelesen.
Du hast ganz klar recht, dass in dem §§ 17 und 21 SchwbvWO nicht das Wort Möglichkeit enthalten ist.
Für mich stellen sich aber noch andere Fragen!
Zum einen, soll ja der Betriebsrat und auch die SBV vertrauensvoll zusammen arbeiten. ( Ist das bei euch nicht gegeben?)
Es ist ja in beiden Ämter das Ziel für die Belegschaft da zu sein.
Hast du oder Ihr als Gremium mal mit eurer Vertrauensperson das Gespräch gesucht?
Ist eure Vertrauensperson wieder im Betrieb ( gesund )?

In der Quelle die du nennst, steht ja folgendes:

Ausscheiden eines Stellvertreters:
Wenn mehrere Stellvertreter gewäht wurden, aber im laufe der Amtszeit ein Stellvertreter
ausscheidet, kann oder muss nachgewählt werden?
Nein, erst wenn kein stellvertretendes Mitglied mehr zur Verfügung steht,
besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der regelmäßigen Wahltermine einen oder mehrere Stellvertreter der Schwerbehindertenvertreung für die restliche amtszeit nachzuwählen.
(§§ 17 und 21 SchbVWO)

Darin steht das wort " Möglichkeit. "
Kann es sein, dass sich die Vertrauensperson darauf bezieht?

Viele Grüße
Daniela K.


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