Neuwahl bzw Nachwahl stellv. Vertrauensperson (Wahlen)

taschenlampe, Friday, 24.04.2020, 08:48 (vor 1435 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das ist die Begründung:
Hier sieht die Wahlverordnung § 17 und § 21 Schbv WO die MÖGLICHKEIT vor, auch außerhalb der regelmäßigen Wahltermine ein oder besser mehrere stellvertretende Mitglieder für die restliche Amtszeit nachzuwählen.
Quelle: https://www.integrationsaemter.de/Allgemeines/289c/index.html#Ausscheiden-eines-Stellvertreters

In der WO sehe ich das Wort Möglichkeit jedoch nicht, da steht wenn ausgeschieden dann Wahl.
Die Wahl fand nach vereinfachtem Wahlverfahren statt.
LG Kati


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