verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)

Pille, NRW, Thursday, 17.08.2006, 17:53 (vor 6472 Tagen)

lt §124 SGB können Schwerbehinderte und Gleichgestellte nicht zu Mehrarbeit oder Samstagsarbeit verpflichtet werden.

Nun behandeln wir gerade eine neue Betriebsvereinbarung bzgl Zeitkonten nach denen Mitarbeiter ab einem bestimmten Minusstundensatz an solchen Tagen verpflichtend zur Arbeit herangezoogen werden könnten.

Das Gesetz greift doch trotzdem,oder >
Ergo würde diese Betriebsvereinbarung für nach SGB IX geschützte Personenkreise keine gültigkeit haben.

2te Frage: könnte ein betreffender Mitarbeiter mal die Arbeit (z.B. Samstags) leisten und dann wieder ablehnen >>


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