verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 24.08.2006, 15:29 (vor 6465 Tagen) @ Pille

Nein, unter Mehrarbeit ist eine Arbeitszeit zu verstehen, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht. Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden nicht überschreiten.

Tarifvertragliche oder sonstige Regelungen zu Zuschlägen für Arbeit zu bestimmten Zeiten/Tagen hat hiermit nichts zu tun.

Hier noch einmal etwas zu Klarstellung:

Überstunden, Mehrarbeit - § 124 SGB IX

Es ist zu unterscheiden zwischen Überstunden und Mehrarbeit
.
Überstunden leistet Ihr Mitarbeiter, wenn er länger arbeitet, als die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit vorsieht. Mehrarbeit liegt demgegenüber vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit Ihres Mitarbeiters die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschreitet.

Höchstens 8 Stunden täglich:
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt werktäglich (montags bis samstags) grundsätzlich 8 Stunden, § 3 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Der Arbeitgeber kann zwar von seinen schwerbehinderten Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass sie Überstunden leisten. Er kann jedoch nicht verlangen, Mehrarbeit zu erbringen, also länger als 8 Stunden pro Tag zu arbeiten, § 124 SGB IX.
Die Regelungen im SGB IX § 124 haben gegenüber ggf. in Tarif-/Arbeitsverträgen vorhandenen anderweitige Regelungen den höheren Rechtswert.


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