verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)

Pille, NRW, Friday, 18.08.2006, 15:52 (vor 6471 Tagen) @ Pille

$124
...Der Arbeitgeber kann Mehrarbeit anordnen, soweit dies arbeitsvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Tarifvertrages zulässig ist.
Diese Anordnung bedarf der Zustimmung
- der Schwerbehindertenvertretung nach §95 SGB IX
- des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG oder
- des Personalrates.
...

Zur Info: ich bin die Schwerbehindertenvertretung der Firma und selbst nicht schwerbehindert.
Mich selbst wird diese Regelung in der BV also treffen :-)

Aber ich möchte die Schwerbehinderten unserer Firma davor schützen.
auszunehmen


Aus welchem Grund kommen die Mitarbeiter in den Minus Bereich> Habt ihr Gleitzeit>
Mich würde interessieren, in welchem Bereich du arbeitetst. Ihr habt eine Regelarbeitszeit von Mo. bis Fr., und dazu arbeitet ihr auch Samstags>

Wir arbeiten in 2 Schichten (einzelne Abteilungen sogar 3)
Da wir saisonal bedingte Auftragslagen haben kommt es vor das Freitags morgens die meiste Arbeit erledigt ist und einige MA´s der Spätschicht schon einmal frei bekommen. Dadurch ist es möglich (und vom AG gewünscht) das MA´s in den Minusbereich kommen. bislang hatten wir eine +/- 40 Freizeitstunden BV.
Diese soll nun geändert werden und entsprechend mit Rot/gelb/grün Phasen versehen sein.
In Saisonalen Spitzenzeiten wird die Auftragslage jedoch nicht bis Freitag erledigt, dann kommt es momentan zu "freiwilliger" Samstags/Sonntags und Nachtarbeit.

Ich hoffe ich habe das in Kurzform ausreichend erklärt

Jedenfalls denke ich das ein Passus, welcher den SGB IX geschützen Personenkreis betrifft, MA´s von der verpflichtenden Mehrarbeit ausnimmt.


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