verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)
$124
...Der Arbeitgeber kann Mehrarbeit anordnen, soweit dies arbeitsvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Tarifvertrages zulässig ist.
Diese Anordnung bedarf der Zustimmung
- der Schwerbehindertenvertretung nach §95 SGB IX
- des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG oder
- des Personalrates.
...
Zur Info: ich bin die Schwerbehindertenvertretung der Firma und selbst nicht schwerbehindert.
Mich selbst wird diese Regelung in der BV also treffen
Aber ich möchte die Schwerbehinderten unserer Firma davor schützen.
auszunehmen
Aus welchem Grund kommen die Mitarbeiter in den Minus Bereich> Habt ihr Gleitzeit>
Mich würde interessieren, in welchem Bereich du arbeitetst. Ihr habt eine Regelarbeitszeit von Mo. bis Fr., und dazu arbeitet ihr auch Samstags>
Wir arbeiten in 2 Schichten (einzelne Abteilungen sogar 3)
Da wir saisonal bedingte Auftragslagen haben kommt es vor das Freitags morgens die meiste Arbeit erledigt ist und einige MA´s der Spätschicht schon einmal frei bekommen. Dadurch ist es möglich (und vom AG gewünscht) das MA´s in den Minusbereich kommen. bislang hatten wir eine +/- 40 Freizeitstunden BV.
Diese soll nun geändert werden und entsprechend mit Rot/gelb/grün Phasen versehen sein.
In Saisonalen Spitzenzeiten wird die Auftragslage jedoch nicht bis Freitag erledigt, dann kommt es momentan zu "freiwilliger" Samstags/Sonntags und Nachtarbeit.
Ich hoffe ich habe das in Kurzform ausreichend erklärt
Jedenfalls denke ich das ein Passus, welcher den SGB IX geschützen Personenkreis betrifft, MA´s von der verpflichtenden Mehrarbeit ausnimmt.