verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo michael,
habe gerade in meinem Kommentar (knittel) nachgelesen. da steht was interessantes zur mehrarbeit:
"das gesetz definiert den begriff mehrarbeit nicht. der begriff ist auch nicht im arbzg definiert." üblicherweise ist die gängige rechtsmeinung die, dass mehrarbeit die az ist, die über den 8-stundentag hinausgeht. knittel kommentiert hierzu weiterhin:"gleichwohl hat das bag aus mehrarbeit den 8-stundentag abgeleitet.....damit könnte der sb mensch eine ihm zugemutete überschreitung der regelmäßigen einzelvertraglichen arbeitszeit nicht ablehen. das widerspräche jedoch dem schutzzweck des § 124. deshalb ist jegliche form von überarbeit als mehrarbeit im sinne von § 124 anzusehen. mehrarbeit ist demnach die zeit, die über die einzelvertraglich festgelegte arbeitzeit hinausgeht."
ich habe das vorher auch nicht gewusst, finde es aber ziemlich interessant.
Liebe Grüße, Dana