verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)

Michael, Friday, 18.08.2006, 12:16 (vor 6472 Tagen) @ Dana

Hallo Dana,

ich stimme dir bei deiner Ausführung voll und ganz zu. Das Problem ist, wie die ganze Sache vor dem Arbeitsgericht gehandhabt wird.
Dieses Frühjahr war ich auf einem Arbeitsrechtsseminar, wo diese Frage auch auftauchte, und die Begründung war eben das, mit den 8 Stunden. Es ging dann noch weiter, mit den Teilzeitbeschäftigten, die nach Aussage des Arbeitsrichters, der bei dem Seminar anwesend war, erst dann die Mehrarbeit ablehnen können, wenn sie über die 8 Stunden pro Tag hinausgeht, obwohl vereinfacht gesagt, die nur 4 Stunden pro Tag arbeiten. Wie du siehst, geht damit der Schutzzweck dieses Paragraphen endgültig den Bach runter. Ich hätte Thorsten gerne eine andere Auskunft gegeben, aber wenn die Sache vom Arbeitsgericht so entschieden wird, hilft mir auch kein noch so gut gemeinter Kommentar.
Es wäre schön, wenn jemand mal dazu eine eindeutige Stellung geben könnte, wie das denn nun gehandhabt wird. Auch in meiner Firma habe ich damit Schwierigkeiten das zu erklären im Fall eines Teilzeitbeschäftigten.

Hallo Thorsten,
ich hoffe, ich habe dich mit dieser Diskussion nicht total verwirrt, aber ich habe in dieser Sache schon die verschiedensten Auslegungen gehört. Für mich wird das dadurch auch nicht einfacher .

Gruß Michael


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