verpflichtende Samstagsarbeit/Mehrarbeit (Allgemeines)

Michael, Thursday, 17.08.2006, 18:30 (vor 6472 Tagen) @ Pille

Hi Thorsten,

soweit ich informiert bin, können schwbM Mehrarbeit ablehnen, die über die gesetzlichen 8 Std täglich hinaus gehen. Generell können schwbM nicht verlangen, von Samstag- oder Schichtarbeit befreit zu werden. Deshalb greift der § 124 SGB IX erst dann, wenn es über eine Arbeitszeit von 8 Std täglich geht.

Ist in eurer Betriebsvereinbarung nur von Minusstunden die Rede>

In einem Kommentar habe ich gelesen, dass die Ablehnung nicht begründet werden muss, und auch nicht für immer gilt. Es könnte ja sein, dass die körperliche Verfassung eines schwbM nicht immer Mehrarbeit zulässt, er aber an manchen Tagen durchaus in der Lage ist, Mehrarbeit zu leisten.

Gruß Michael


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